Es bleibt aktuell bei 2G…
...in der Gastronomie - auch mit der neuen Verordnung und auch in der Alarmstufe II. Was sich ändert, ist dass man zu seinem Nachweis auch sich selbst ausweisen muss - also Ausweisdokument bitte gleich mit aus der Tasche kramen! Und: Die Nachweise müssen in digital auslesbarer Form vorgezeigt werden. Wer [...]