…gilt ab Samstag, 4.12.21 in ganz Baden-Württemberg als Zugangsregel für die Gastronomie!

Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich noch einen aktuellen (max. 24h alten) Test mit dabei haben.

Ausnahmen davon gibt es für Geboosterte oder Zweitgeimpfte/Genesene, deren Zweitimpfung/Genesung nicht länger als 3 Monate zurück liegt.

Der Test darf  von einer offiziellen Teststation oder vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgestellt sein.  In Weingarten gibt es zwei Teststationen, die täglich, zu folgenden Zeiten geöffnet haben!

Eine Teststation in der Kanalstraße beim MVZ, eine weitere befindet sich auf dem Rathausplatz. Die Regelung für Schüler und Schülerinnen sowie Kleinkinder bleibt bestehen, sie dürfen ohne weiteren Test kommen.

Stehen wir mal die positive Seite dieser Regelung:

Wer sich nun im Gastraum aufhält, kann noch ein bisschen sicherer sein, dass er sich im Corona-Viren-freien Raum aufhält. Eine hundert-prozentige Sicherheit gibt es natürlich nie, aber wir denken, dass die Kombination aus guter Frischluftzufuhr, großzügigem Tischabstand, ordentlicher Tischreinigung, Maskenpflicht der Arbeitenden und lauter frisch getesteter Gästen nicht verbesserbar ist. Sicherer ist es nur im Biergarten oder zu Hause.

Sollten diese Auflagen dem ein oder anderen zu viel sein, bitten wir darum die bestehende Reservierung abzusagen – wir freuen uns aber natürlich über alle, die diese kleine Hürde auf sich nehmen und uns trotzdem besuchen!

Bleiben Sie gesund!