…sind eigentlich kurz und knapp erklärt:

Für den Zutritt zu Innenräumen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und somit auch in der Gastronomie, muss wieder eines der drei Gs nachgewiesen werden.

Heißt, man muß geimpft, genesen oder getestet sein!

Die Zutrittskontrollen werden somit für uns zeitlich wieder etwas aufwendiger, aber wir hoffen, dass das mit Fortschreiten der Impfquote auch immer schneller geht.

Wer als GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET gilt, kann der aktuellen Corona-Verordnung der Landes Baden-Württemberg entnommen werden.

Wir bitten unsere Gäste, sofern sie weder als geimpft noch als genesen gelten, bereits mit dem negativen Testergebnis in der Tasche (oder auf dem smartphone) zu uns zu kommen!

Schüler müssen übrigens kein Testergebnis vorzeigen. Da wir uns aktuell allerdings in den Ferien befinden, bitten wir diese, sich regelmäßig freiwillig zu testen. Wir Backhäuslern machen das übrigens selbstverständlich auch!

Die beiden Teststationen des MVZ in Weingarten sind täglich geöffnet, eine steht bei der katholischen Kirche/Bachbühne, die andere in der Kanalstraße 39. Und…

…hier bieten wir auch gleich noch die Öffnungszeiten der TESTSTATIONEN!

Übrigens, die Kontaktbeschränkungen fallen komplett weg und auch die Abstände der Tische sind nicht mehr geregelt.

Aber keine Sorge – wir im Backhaus lassen unsere Tische in der aktuellen Anordnung stehen. Die Barhocker können wir nun aber auch wieder freigeben.

Die Obergrenze von 12 Personen für Reservierungen werden wir beibehalten, einfach weil das für uns und unsere Gäste so besser passt!

Bei der Kontaktnachverfolgung hat sich nichts geändert. Das funktioniert am einfachsten über die Luca-App und unser offenes Backhaus-Public-WLAN. Wer das nicht möchte, darf nach wie vor einen Zettel ausfüllen. Ohne Hinterlassen der Kontaktdaten wird die Bewirtung verweigert.

Also #impfenstattschimpfen und rein in die gute Stube😉!