…die Gastronomie in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai öffnen darf.

Zu dem WIE gibt es aber noch keinerlei Informationen.

Gibt es einen Mindestabstand zwischen den Tischen oder Stühlen, gibt es einen Maximal-Tischgröße oder maximale Personenzahl, muss grundsätzlich reserviert werden, gibt es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten, wer muss wann und wo Masken tragen, wie sind die Hygieneempfehlungen und so weiter…

Erst wenn wir all das wissen, können wir aus unseren Gedanken und Überlegungen vernünftige Pläne und Konzepte entwickeln, Bestellungen tätigen und in die Personalplanung gehen.

Da wir hoffen, all das bald tun zu können, haben wir für nächste Woche keinen „Backhaus-für-zu-Hause“-Verkauf geplant.

Sobald wir uns strukturiert haben werden wir natürlich hier auf unserer Internetseite bekannt geben, wann es für das Backhaus wieder los geht.

Bis dahin heißt es also noch „Abwarten und Tee trinken“…

…oder halt ein Lättchen, (so schwer es uns auch fällt)…